„Paradigmenwechsel“ - Hochschulpolitischer Sprecher Oliver Jörg über das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum NC
Das Bundesverfassungsgericht hat heute die bundes- und landesgesetzlichen Vorschriften über die Studienplatzvergabe im Fach Humanmedizin für teilweise unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt. Das Bundesverfassungsgericht bemängelte unter anderem neben der zu hohen Gewichtung der Ortswahl der Bewerber im Auswahlverfahren auch einen Mangel an festen Eignungskriterien im Auswahlverfahren der Hochschulen, die nach Auffassung des BVerfG vom Gesetzgeber künftig selbst festgelegt werden müssen.






