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Thomas Kreuzer: Keine generellen Ausnahmen am Karfreitag

12.12.2016

„Das Bundesverfassungsgericht hat bestätigt, dass bestimmte Feiertage ‚still‘ begangen werden können und daran halten wir aus tiefster Überzeugung fest“, erklärt Thomas Kreuzer, Vorsitzender der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag. Lediglich für den Karfreitag wurde die Möglichkeit von Ausnahmen angemahnt. Die Fraktion hat das diesbezügliche Urteil des Bundesverfassungsgerichts sorgfältig geprüft und will keine generellen Ausnahmen von der bestehenden Regelung zulassen.

„Natürlich respektieren wir das Urteil des Bundesverfassungsgerichts“, macht Kreuzer deutlich. „Die angemahnten Möglichkeiten für Ausnahmen beim Karfreitag wollen wir im jeweiligen Einzelfall prüfen, wir werden aber keine generellen Ausnahmen schaffen.“

Der CSU-Politiker begründet diese Entscheidung, die in der Fraktion ausführlich besprochen wurde und einmütige Zustimmung fand, unter anderem mit der christlich geprägten Tradition des Freistaats: „Es gibt in Bayern neun Feiertage mit ganztägigem oder zeitlich beschränktem Tanzverbot. An 356 Tagen im Jahr kann man so lange feiern und tanzen, wie man möchte. Für die allermeisten Menschen in Bayern bieten Karfreitag, Heiligabend und andere hohe Feiertage wichtige Möglichkeiten der inneren Einkehr und Besinnung. Diese selten gewordenen Momente des Innehaltens in einer immer schneller werden Arbeitswelt werden wir als christlich-soziale Volkspartei zum Wohle der Gesellschaft verteidigen. Ausnahmen im Einzelfall wird der Staat streng prüfen und mit Blick auf die besondere Bedeutung der Stillen Feiertage mit großer Sensibilität handhaben.“

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