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Ingrid Heckner und Wolfgang Fackler: Mehr Beihilfe während Elternzeit – CSU-Fraktion stärkt Familien im öffentlichen Dienst

12.12.2016

„Das ist ein sehr positives familienpolitisches Signal für den öffentlichen Dienst in Bayern“, freut sich Ingrid Heckner, Vorsitzende des Ausschusses für Fragen des öffentlichen Dienstes, über die gestrige Verabschiedung des Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften im Bayerischen Landtag.


Künftig wird der originäre Anspruch auf Beihilfe auch während der Elternzeit beibehalten und der Bemessungssatz währenddessen einheitlich von 50 auf 70 Prozent erhöht. „Dies bedeutet für Eltern vor allem eine finanzielle Entlastung während der Zeit der Familiengründungs- oder Familienerweiterungsphase“, zeigt sich Wolfgang Fackler, Berichterstatter im Fachausschuss, zufrieden. „Das Haushaltsvolumen der Maßnahme beläuft sich dabei auf rund 1,8 Millionen Euro jährlich“, so Fackler weiter. Die Änderung führt zudem zu einer Verwaltungsvereinfachung, da es in der Vergangenheit zu Abgrenzungsproblemen bei der Feststellung des zuständigen Beihilfeträgers gekommen ist.

Bereits letztes Jahr wurden mit dem Gesetz zur weiteren Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf im öffentlichen Dienst in Bayern neue Maßstäbe bei der Familienfreundlichkeit gesetzt. Neben Maßnahmen zur Ausweitung der individuellen Flexibilisierungsmöglichkeiten war vor allem die fiktive Laufbahnnachzeichnung bei Beurlaubungen oder Freistellungen, womit insbesondere die Karrierechancen von Frauen verbessert werden sollen, ein Meilenstein. „Auch in Zukunft werden wir innovative Lösungsansätze erarbeiten und damit die Spitzenposition und die Vorbildfunktion des öffentlichen Dienstes in Bayern bei der Familienfreundlichkeit weiter stärken“, so Heckner abschließend.

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