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Gudrun Brendel-Fischer und Joachim Unterländer: Stille Feiertage weiterhin schützen

„Wir freuen uns, dass das Bundesverfassungsgericht die bayerischen Regelungen zum Schutz von stillen Feiertagen als grundsätzlich verfassungsgemäß ansieht“, so Gudrun Brendel-Fischer, stellvertretende Vorsitzende der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag.

30.11.2016

Dies hat das Gericht in einem heute veröffentlichten Beschluss festgestellt. Joachim Unterländer, Vorsitzender des Ausschusses für Arbeit und Soziales, Jugend, Familie und Integration, macht deutlich, dass die CSU-Fraktion bestimmte Feiertage wie den Karfreitag weiterhin speziell schützen möchte:

„Wir freuen uns, dass das Bundesverfassungsgericht die bayerischen Regelungen zum Schutz von stillen Feiertagen als grundsätzlich verfassungsgemäß ansieht“, so Gudrun Brendel-Fischer, stellvertretende Vorsitzende der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag. „Das Gericht sagt eindeutig: ‚Der Gesetzgeber kann das Ausmaß des Feiertagsschutzes gesetzlich ausgestalten. Insoweit steht es ihm frei, für bestimmte Tage einen über die bloße Arbeitsruhe hinausgehenden äußeren Ruhe- und Stilleschutz zu schaffen.‘ Daran werden wir im Grundsatz auch nicht rütteln. Man kann fast jeden Tag im Jahr ausgelassen feiern. Der Karfreitag und anderen hohe christliche Feiertagen sollen aber der inneren Einkehr dienen und daher im wahrsten Sinne des Wortes ‚still‘ begangen werden. Man darf dabei auch den Wert für alle Bürger nicht verkennen: An diesen Tagen sollen sie sich im Kreise ihrer Familien erholen. Gerade in unser immer schneller werdenden Arbeitswelt ist das ein wichtiges Gut.“ Wie man die vom Gericht gewünschte „Möglichkeit einer Ausnahme von stillschützenden Unterlassungspflichten“ gestalten könnte, möchte die Fraktion nicht übers Knie brechen. „Wir werden den Beschluss nun sorgfältig prüfen“, erklären Brendel-Fischer und Unterländer. Für die beiden CSU-Politiker steht allerdings fest: „Eine Abwägung im Einzelfall und unter bestimmten Umständen darf keinesfalls zu einem Freibrief für diejenigen werden, denen es nur um weitere Tanzveranstaltungen geht.“

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