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Karl Freller und Peter Winter: Immobilienerwerber bei Kreditvergaben nicht benachteiligen

20.07.2016

„Wer viele Jahre auf ein eigenes Haus oder eine eigene Wohnung gespart hat, braucht Sicherheit und darf bei der Kreditvergabe nicht benachteiligt werden“, erklärt Karl Freller, stellvertretender Vorsitzender der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag. Hintergrund der drohenden Benachteiligung ist die Umsetzung der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie auf Bundesebene.

Es ist sinnvoll, dass EU und Bund Privatleute vor Überschuldung schützen wollen“, führt Freller aus. „Dabei darf der Gesetzgeber aber nicht übers Ziel hinaus schießen. Wenn sich Banken im Rahmen einer Kreditwürdigkeitsprüfung künftig durch übermäßig rigide Bonitätsprüfung nur mehr eingeschränkt  auf den Wert einer Immobilie als Sicherungsgut stützen dürfen, werden unsere Häuslebauer und Wohnungseigentümer benachteiligt.“

Die CSU-Fraktion fordert die Bayerische Staatsregierung daher in einem Dringlichkeitsantrag auf, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass das Umsetzungsgesetz zur EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie korrigiert wird. Die private Altersversorge vieler Bürgerinnen und Bürger mithilfe von selbst genutzten Wohneigentum wird unnötig erschwert und das Ziel einer höheren Eigenheimquote in Deutschland konterkariert“, verdeutlicht Peter Winter, Vorsitzender des Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen.

„Eigentum verpflichtet. Doch wenn – und das gilt vor allem für ältere Mitbürger und junge Familien – keine Kredite für Umbau- oder Sanierungsmaßnahmen mehr gewährt werden, geht das zu Lasten unserer Bevölkerung. Dagegen müssen wir entschieden vorgehen“, so Freller und Winter abschließend.


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