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Zuwendung nach Art. 13f Finanzausgleichgesetz (FAG); Staatsstraße 2367, Neubau eines unselbständigen Rad- und Gehweges zwischen dem Ortsteil Waldsiedlung und der Umgehungsstraße Höhenkirchen-Siegertsbrunn durch die Gemeinde Brunnthal

24.06.2016 | Unterhaching

„Das Bayerische Innenministerium hat aufgrund der Vorlage der Regierung von Oberbayern das Bauvorhaben Neubau eines unselbständigen Rad- und Gehweges zwischen dem Ortsteil Waldsiedlung und der Umgehungsstraße Höhenkirchen-Siegertsbrunn durch die Gemeinde Brunnthal als förderfähig nach Artikel 13f Finanzausgleichgesetz anerkannt“, teilt die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CSU-Landtagsfraktion Kerstin Schreyer-Stäblein, MdL mit.

Das Neubauprojekt dient der Verbesserung der Verkehrsverhältnisse und wird in das Programm aufgenommen.  Von den veranschlagten Gesamtkosten in Höhe von 1150.000,- Euro sind ca. 1100.000,-- Euro zuwendungsfähig. Hierzu wird nach Art. 13f FAG bei vollständiger Verwirklichung der Maßnahme eine Festbetragsförderung in Höhe von 830.000 Euro in Aussicht gestellt.

„Es freut mich, dass der Freistaat Investitionen in die Infrastruktur der Gemeinden fördert und daher die Gemeinde Brunnthal beim Neubau des Radwegs finanziell unterstützt“, sagte die Stimmkreisabgeordnete Kerstin Schreyer-Stäblein.

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