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Josef Zellmeier und Erwin Huber: Rechtssicherheit bei Windkraft in Bayern

09.05.2016

"Mit dem Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs ist Rechtssicherheit bei der 10H-Regelung gegeben und die Gesetzgebung von Staatsregierung und CSU-Landtagsfraktion eindrucksvoll rechtlich bestätigt“, mit dieser Feststellung reagieren Josef Zellmeier, Parlamentarischer Geschäftsführer der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag, und Erwin Huber, Wirtschaftspolitischer Sprecher der Fraktion, auf das heutige Urteil zum Ausbau von Windrädern.

„Das Urteil bestätigt den von uns geschaffenen Ausgleich zwischen Ausbau der regenerativen Energie, Planungssicherheit für Investoren und den Belangen der Anwohner“, so Zellmeier. „Die Kommunen können durch 10H vor Ort passgenaue Lösungen zu finden. Das ist besser als eine starre und zentralistische Regelung, wie sie SPD, Grüne und Freie Wähler mit ihrer Klage erreichen wollten.“  Jürgen W. Heike, CSU-Abgeordneter und Prozessvertreter des Bayerischen Landtags, ergänzt: „Es ist wichtig, dass mit dem Urteil die Verfassungsmäßigkeit unseres Handelns bestätigt wurde.“

„Die Polemik der Opposition ist zusammengebrochen und widerlegt“, so Huber. Besonders bedeutsam  sei, dass die Bürger vor Ort mehr Mitsprache bei der Genehmigung von Windkraftanlagen erhalten. Jetzt sei der Weg frei für Konsenslösungen vor Ort. Huber fordert die Gemeinden auf, dort wo Einvernehmen besteht,  über Bebauungspläne Baurecht zu schaffen. Er ist zuversichtlich, dass damit die Ziele des bayerischen Energieprogramms umgesetzt werden können.


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