„Die Ausdehnung der Niederlassungsförderung stärkt die medizinische Versorgung der Menschen in allen Landesteilen Bayerns“, erklärt Bernhard Seidenath, gesundheitspolitischer Sprecher der CSU-Fraktion. Mit Blick auf den demographischen Wandel in der Bevölkerung und unter den Medizinern im Freistaat, wird die Fördermaßnahme zum 1. Dezember auf alle Arztgruppen der allgemeinen fachärztlichen Versorgung ausgeweitet. Künftig können durch diese Initiative des Arbeitskreises Gesundheit und Pflege der CSU-Fraktion – neben den familiennahen Fachärzten wie Kinder- und Frauenärzten, die seit Jahresbeginn gefördert werden – auch grundversorgende Fachärzte wie Augen- und HNO-Ärzte unterstützt werden. „Wir wollen junge Mediziner dafür gewinnen, sich auch außerhalb der Ballungszentren anzusiedeln und eine eigene Praxis zu gründen“, so Seidenath. „Auf diese Weise können wir langfristig eine möglichst wohnortnahe Behandlung der Patienten gewährleisten.“ Als Zuschuss für eine Niederlassung werden seitens des Staates bis zu 60.000 Euro ausgereicht, als Stipendium werden für angehende Ärzte, die sich im ländlichen Raum niederlassen werden, für längstens vier Jahre 500 Euro pro Monat gezahlt.
Der Freistaat Bayern unterstützt mit dem Förderprogramm die ärztliche Versorgung in Landesteilen, die von einer Unterversorgung bedroht sind. Für konkrete Fördermaßnahmen stehen hierfür im Doppelhaushalt 2015/2016 11,7 Millionen Euro zur Verfügung. Bislang werden 168 Niederlassungen von Hausärzten und familiennahen Arztgruppen, 81 Stipendiaten und 11 innovative medizinische Versorgungskonzepte gefördert.