„Mit dem neu gefassten Hochschulzulassungsgesetz können die Hochschulen unsere Spitzensportler in Bayern nun noch gezielter in ihrem gesamten Studienverlauf unterstützen“, erklärt Bernd Kränzle, stellvertretender Vorsitzender des Arbeitskreises Wissenschaft und Kunst der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag. Die Fraktion hat den Gesetzentwurf heute in erster Lesung im Plenum des Bayerischen Landtags eingebracht.
Gerade in Disziplinen, in denen nicht zu erwarten ist, dass mit dem Spitzensport in aktiver Zeit auch Spitzengehälter zu verdienen sind, wie dem Kanusport oder dem Schwimmen, sei es für die jungen Leute besonders wichtig, sich eine beruflichen Weg für die späteren Jahre aufzubauen. „Mit dem neuen Gesetzentwurf wird den Hochschulen in Bayern nun die Möglichkeit eingeräumt, die Spitzensportler sowohl bei der Zulassung zum Erststudium als auch beim Zugang zu weiterführenden Studiengängen wie dem Master noch besser zu unterstützen. So wird eine bisherige Lücke im Gesetz nach der Umsetzung des Bolognaprozesses geschlossen“, erläutert Kränzle. Zukünftig können Spitzensportler nicht nur zum Beginn des Studiums besonders berücksichtigt werden, sondern auch bei Aufnahme eines Masterstudiengangs.