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Oliver Jörg und Bernd Kränzle: Änderung des Hochschulzulassungsgesetzes ist ein deutliches Signal für den Spitzensport

11.06.2015

„Mit dem neu gefassten Hochschulzulassungsgesetz können die Hochschulen unsere Spitzensportler in Bayern nun noch gezielter  in ihrem gesamten Studienverlauf unterstützen“, erklärt Bernd Kränzle, stellvertretender Vorsitzender des Arbeitskreises Wissenschaft und Kunst der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag. Die Fraktion hat den Gesetzentwurf heute in erster Lesung im Plenum des Bayerischen Landtags eingebracht.

„Die Spitzensportler verdienen unsere Unterstützung, denn sie prägen den positiven Ruf Bayerns und Deutschlands in herausragender Weise. Im besten Fall sind sie Sympathiebotschafter unseres Landes“, so Kränzle. „Spitzensport setzt eine weit überdurchschnittliche zeitliche Beanspruchung voraus“, ergänzt Oliver Jörg, Vorsitzender des Arbeitskreises für Wissenschaft und Kunst der Landtags-CSU. Jörg weiter: „Für angehende junge Spitzensportler ist es daher schwer, ein vergleichbares Leistungsniveau in Schule und Studium zu erreichen wie ihre Altersgenossen, die sich mit vollem Zeitbudget ihrer Schul- oder Berufsausbildung, beziehungsweise dem Studium widmen können.“

Gerade in Disziplinen, in denen nicht zu erwarten ist, dass mit dem Spitzensport in aktiver Zeit auch Spitzengehälter zu verdienen sind, wie dem Kanusport oder dem Schwimmen, sei es für die jungen Leute besonders wichtig, sich eine beruflichen Weg für die späteren Jahre aufzubauen. „Mit dem neuen Gesetzentwurf wird den Hochschulen in Bayern nun die Möglichkeit eingeräumt, die Spitzensportler sowohl bei der Zulassung zum Erststudium als auch beim Zugang zu weiterführenden Studiengängen wie dem Master noch besser zu unterstützen. So wird eine bisherige Lücke im Gesetz nach der Umsetzung des Bolognaprozesses geschlossen“, erläutert Kränzle. Zukünftig können Spitzensportler nicht nur zum Beginn des Studiums besonders berücksichtigt werden, sondern auch bei Aufnahme eines Masterstudiengangs.

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