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Kerstin Schreyer-Stäblein begrüßt Erhöhung des Qualitätsbonus für Kinderbetreuungseinrichtungen

"Das Geld kommt unmittelbar dem Kindeswohl zugute"

19.05.2015

Die staatliche Finanzierung der Kinderbetreuungseinrichtungen wird dauerhaft auf eine bessere gesetzliche Basis gestellt. Der allgemeine Basiswert für alle Kindertageseinrichtungen wird mit Wirkung ab 1. Januar 2015 um 53,69 Euro erhöht. „Das ist ein wichtiger Schritt“, begrüßte Kerstin Schreyer-Stäblein, stellvertretende Vorsitzende der CSU-Landtagsfraktion, den Beschluss des Ministerrats. „Das Geld kommt unmittelbar dem Kindeswohl zugute.“ Die Träger haben bereits in der Vergangenheit gezeigt, dass zusätzliche Fördermittel gezielt für Qualitätsverbesserungen eingesetzt werden.
Bereits im Juli 2014 hat die CSU-Fraktion beschlossen, den Basiswert um mehr als 60 Mio. Euro anzuheben, um so die Rahmenbedingungen in den Kindertagesstätten spürbar zu verbessern. Der erhöhte Förderbetrag war allerdings nicht als gesetzliche, sondern als freiwillige Leistung ausgestaltet. Eine Kommune konnte die Förderung in Anspruch nehmen, wenn sie bereit war, einen Aufschlag in gleicher Höhe beizusteuern. Dieses Verfahren hat sich nicht bewährt. Schon jetzt zeichnet sich ab, dass der Basiswertaufschlag nicht zu der beabsichtigten Verbesserung des Qualitätsniveaus für die Bildungs- und Erziehungsarbeit führt. Weil die Förderung optional ist, ist vielmehr eine weitere Auseinanderentwicklung der Rahmenbedingungen festzustellen.
Diese Erhöhung betrifft Freistaat und Kommunen gleichermaßen. Den Kindertageseinrichtungen stehen dadurch insgesamt mehr als 120 Mio. Euro zusätzlich zur Verfügung.
Die Finanzierungslücke bei den Trägern von etwa 30 - 40 % der Betriebskosten wird damit um rund 5 % der Betriebskosten verringert werden. Damit werden den Kindertageseinrichtungen neue Spielräume eröffnet.

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