Die Informationspflicht über lose Lebensmittel soll Menschen mit Allergien und Unverträglichkeiten helfen, gesundheitsschädliche Zutaten zu vermeiden. „Einen Beipackzettel für jede einzelne Semmel darf es aber nicht geben“, erklärte Eric Beißwenger, der verbraucherschutzpolitische Sprecher der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag. Die Umsetzung der Neuregelung müsse auch für kleine Bäckereien, Metzger, Imbissbuden, Restaurants und Eisdielen ohne viel Aufwand machbar sein.
Eine hinter der Ladenkasse hinterlegte Liste könne auf Nachfrage über potentielle Allergene in den unverpackten Lebensmitteln informieren, sagt Beißwenger. „Gerade wenn es sich um häufig wechselnde Speisen handelt, tun sich kleine Händler sonst schwer“, so der CSU-Politiker. Die bayerischen Behörden sollten beim Vollzug pragmatisch vorgehen. Nur so können langfristig praktikable Lösungen gefunden werden, um Allergikern ein sorgenfreies Schlemmen zu ermöglichen ohne den Lebensmittelhändlern eine übermäßige Allergen-Verwaltung aufzubürden.