In seiner Plenarsitzung hat der Bayerische Landtag in 3. Lesung den Gesetzentwurf der Bayerischen Staatsregierung zur Änderung der Bayerischen Bauordnung mit den Stimmen der CSU beschlossen, wonach die Mindestabstände von Windrädern zur Wohnbebauung auf das Zehnfache ihrer Höhe festgeschrieben werden. Kerstin Schreyer-Stäblein, Landtagesabgeordnete und stellvertretende Vorsitzende der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag, zeigt sich erfreut über die Zustimmung im Plenum: „Das ist ein Schritt in die richtige Richtung.“ Je höher eine Windkraftanlage, desto größer muss nun der Abstand zur Wohnbebauung sein (10-fache Höhe).
Die neue Regelung hat hoffentlich eine Signalwirkung für die Gemeinde Schäftlarn. Schreyer-Stäblein sagte im Plenum, „die Gemeinde Berg hat mit Unterstützung des Landkreises Starnberg ihre Pläne zur Errichtung von vier Windrädern in den Wadlhauser Grä-ben, unmittelbar an der Grenze zum Schäftlarner Orsteil Neufahrn noch schnell nach den alten Regelungen durchgedrückt und genehmigt bekommen“, obwohl die Anlagen deutlich mehr Abstand zu den Berger Ortsteilen einhalten als zu Neufahrn. Sie hofft, dass das neue Gesetz positive Auswirkungen auf das von der Gemeinde Schäftlarn angestrengte Verfahren vor dem Verwaltungsgericht hat und den Berger Windradplänen doch noch Einhalt vor Gericht geboten werden kann. Gerade im Hinblick auf die nachbarschaftli-chen Belange habe die Gemeinde Berg rücksichtslos gehandelt und die Standorte ohne jegliche Absprache mit der Gemeinde Schäftlarn an der Gemeinde- und Landkreisgrenze festgelegt. Die Oppositionspolitikerin Natascha Kohnen disqualifizierte sich durch ihre Aussage im Plenum, die Abstände der Windräder zur Wohnbebau-ung in Schäftlarn seien geprüft, hier sei alles in Ordnung und man könne hier nicht davon sprechen, dass die Windräder den Schäftlarnern vor die Tür gesetzt werden. Dies zeigt, dass ihr die berechtigten Bedenken der Bürgerinnen und Bürger zu Windkraftanlagen mit einer Größe von über 200 m, nichts bedeuten.