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Das einstimmig beschlossene Eckpunktepapier zum Thema Ganztagsangebote für Grundschüler

Ganztag für Bayerns Grundschulen

05.06.2014

Beschluss der CSU-Fraktion vom 4. Juni 2014
I. Ganztagsgarantie in der Regierungserklärung des Ministerpräsidenten
„Bis 2018 gibt es in allen Schularten für jede Schülerin und jeden Schüler bis 14 Jahre ein bedarfsgerechtes Ganztagsangebot.“

Diese in der Regierungserklärung von Ministerpräsident Horst Seehofer am 12. November 2013 formulierte Zielsetzung unterstützt die CSU-Fraktion ausdrücklich.

II. Eckpunkte für die Umsetzung
Für deren Umsetzung schlagen wir folgende Eckpunkte vor:
· Die Eltern haben Anspruch auf Verlässlichkeit und Wahlfreiheit. Wir wollen
die Wahlmöglichkeiten der Eltern stärken: In ganz Bayern sollen Familien
zwischen Halbtagsgrundschulen und flexibel gestalteten, qualitätsvollen Ganztagsangeboten wählen können.

· Im Interesse unserer Kinder müssen die Ganztagsangebote den notwendigen
Qualitätsstandard aufweisen. Dazu müssen wir noch stärker auf die Qualität
des eingesetzten Betreuungspersonals achten.
· Der Ausbau des Ganztags in Bayern soll finanziell vom Staat und von den
Kommunen getragen werden. Auch künftig sollen Elternbeiträge für außerschulische Betreuungsangebote erhoben werden können.

Insgesamt wollen wir ein Ganztagsangebot, das auf schon vorhandenen Modellen aufbaut, flexibel auf die jeweilige Situation vor Ort abgestimmt werden kann und den notwendigen Qualitätsstandard in ganz Bayern garantiert.

III. Modelle im Ganztag
In einer ersten Stufe sollen die Ganztagsangebote im Grundschulbereich ausgebaut werden. Aufbauend auf bereits erprobten und bewährten Modellprojekten schlagen wir innovative Grundmodelle als Blaupausen für den Ausbau der Ganztags in Bayern vor.

Neben diesen Modellen bleibt u.a. die gebundene Ganztagsschule ein zentraler Eckpfeiler des Ganztags an den Grundschulen in Bayern. Gleiches gilt für die Betreuung von Grundschülerinnen und -schülern in (schulnahen / in die Schule integrierten) Horten im Anschluss an die Halbtagsgrundschule.
Diese Formen garantieren eine hohe Qualität und tragen zur Umsetzung der
Ganztagsgarantie in Bayern wesentlich bei.

Kommunen, Schulen und Eltern haben die Möglichkeit, für die jeweilige Situation vor Ort das jeweils beste Modell zu wählen und den örtlichen
 Gegebenheiten anzupassen.

1. „Rhythmisierte Tagesschule“ – kostengünstige Möglichkeit vor allem
für kleinere und ländliche Standorte
· Flexibilisierung der bisherigen (verlängerten) Mittagsbetreuung: Möglichkeit
zur Aufteilung auf eine Früh- und Mittagsbetreuung
· Flexibilisierung des Schultags: Möglichkeit zum späteren Schulbeginn
und zur Streckung des Schultags bis in den Nachmittag hinein
Konkretes Umsetzungsbeispiel: Tagesschule Wiesenthau
ab 07.30 Uhr Frühbetreuung
08.30-12.00 Uhr Unterrichtszeit gemeinsame Mittagszeit
13.00-14.30 Uhr Unterrichtszeit Betreuung verpflichtende Kernzeit
Betreuung und Mittagsorganisation erfolgen durch von der Kommune angestellte Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen,
ggf. unterstützt von pädagogischen Fachkräften.
Die Phase „Betreuung“ ist ein Zusatzangebot, das
auch durch Elternbeiträge finanziert werden soll.
2. Offene Ganztagsschule im Grundschulbereich – qualifizierte Nachmittagsangebote
· Pflichtunterricht am Vormittag
· Mittagszeit (Mittagsverpflegung)
· offene Angebote am Nachmittag durch freie Träger, ggf. jahrgangs- und
klassenübergreifend: Hausaufgabenbetreuung, Förderangebote und
Freizeitangebote (auch durch Integration von außerschulischen Angeboten)
Konkretes Umsetzungsbeispiel: Aventinus-Mittelschule Abensberg (mit
schulartübergreifendem offenem Ganztag, auch für Grundschüler)
Die Betreuung in Rand- und Ferienzeiten soll auch durch Elternbeiträge finanziert werden, im Übrigen erfolgen staatliche und kommunale Förderung.

3. Halbtagsschule verbunden mit Hortangebot über den ganzen Tag
· Flexibilisierung von Halbtagsschule und (schulnahem/in der Schule integriertem) Hort durch Verschränkung der beiden Bereiche über den
ganzen Tag hinweg.
Faktisch Schaffung eines rhythmisierten Ganztags. Voraussetzung ist
die Verpflichtung zum Hortbesuch für alle Kinder.
· Umfassendes Betreuungsangebot für Rand- und Ferienzeiten.

Konkretes Umsetzungsbeispiel: Bildungshaus Bad Aibling
Finanziert wird dieses Modell durch staatliche und kommunale Förderung
sowie Elternbeiträge.
IV. Ergänzende Leitlinien:
· Ganztagsangebote sollen so flexibel wie möglich gestaltet werden und durch
Betreuungsangebote zu Rand- und Ferienzeiten ergänzt werden. Schulen und
Kommunen benötigen dazu einen einheitlichen rechtlichen Rahmen und ein
einheitliches Finanzierungsinstrument, mit dem sie passgenau verschiedene
Modelle der Frühbetreuung, Mittagsbetreuung, Nachmittagsbetreuung, Randzeitenbetreuung
und Ferienbetreuung einrichten und kombinieren können.
Insbesondere muss für die Kooperation von Schule und Hort ein fester Rahmen geschaffen werden.
Künftig wird die Förderung neu eingerichteter Horte
deren direkte räumliche Anbindung an bzw. in Grundschulen voraussetzen.
· Wir wollen, dass alle Kinder diese Angebote wahrnehmen können. Die Übernahme der Elternbeiträge durch die wirtschaftliche Jugendhilfe,
wie sie derzeit bei Kindertageseinrichtungen und bei der Tagespflege möglich ist, wollen wir analog auch beim Besuch schulischer Angebote ermöglichen.

· Wir wollen prüfen, ob und ggf. wie die Wahlfreiheit von Eltern durch die Einrichtung
von Grundschulverbünden (mit freier Schulwahl innerhalb des Verbunds)
gestärkt werden kann: Künftig könnten sich benachbarter Grundschulen vor Ort
mit unterschiedlichen Profilen für den schulischen Halb- bzw. Ganztag bzw. für
die Nachmittagsbetreuung in Verbünden zusammenschließen und so die Angebotspalette vor Ort erweitern.

V. Weiteres Vorgehen
Die Staatsregierung wird aufgefordert, zusammen mit der Projektgruppe „Ganztag“
auf der Grundlage des aktuellen Konzeptpapiers „Ganztag für Bayerns Grundschulen“ der Projektgruppe Vorschläge zur Umsetzung dieser Eckpunkte und eine Abschätzung der ggf. erforderlich werdenden zusätzlichen
Kosten für Staat und Kommunen zu erarbeiten.

Stimmkreisbüro Kerstin Schreyer

Parkstraße 19
82008 Unterhaching
Telefon : 089/66557816
Telefax : 089/66557818