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Schreyer-Stäblein: „Mehr Lohn für Hebammen“

06.12.2013

„Wir wollen mehr Lohn für die Hebammen“, so Landtagsabgeordnete Kerstin Schreyer-Stäblein.   Ein großes Problem seien die in den vergangenen Jahren gestiegenen Berufshaftpflichtprämien in der Geburtshilfe. „Es ist wichtig, dass das Einkommen der Hebammen, insbesondere der freiberuflich Tätigen, schnell entscheidend verbessert wird“, so die Abgeordnete. Die Aufnahme der Hebammenhilfe in den Koalitionsvertrag auf Bundesebene sei begrüßenswertes und deutliches Signal. Schreyer-Stäblein: „Die Arbeit der Hebammen ist gesellschaftlich unverzichtbar und muss sich heute wie in Zukunft lohnen!“


Mit einen Dringlichkeitsantrag „Hebammenhilfe - eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe flächendeckend sichern“ weist die CSU-Fraktion im Rahmen der Plenarsitzung am Mittwoch, den 4. Dezember, erneut auf die wichtige gesellschaftliche Aufgabe der Hebammen hin und stellt klar, dass diese eine angemessene Vergütung benötigen. 

„Hinzu kommt, dass für junge Frauen und Männer, die sich für Familiengründung und Elternschaft entscheiden, die Wahlfreiheit des Geburtsortes erhalten bleiben soll“, so Schreyer-Stäblein. Deshalb sei eine verlässliche und flächendeckende Versorgung der Frauen bzw. der Familien mit Hebammenhilfe in ganz Bayern auch in Zukunft wichtig.

Mit dem Antrag wird die Staatsregierung aufgefordert, sich weiterhin für die Hebammen einzusetzen. „Das Berufsbild der Hebammen hat sich verändert, sie unterstützen Familien auch in der Zeit vor und nach der Geburt und übernehmen somit vermehrt Aufgaben, die früher im Familienverbund geleistet wurden“, sagte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Kerstin Schreyer-Stäblein. „Hebammen sind auch wertvolle ‚Frühwarnsysteme‘ und stehen gegebenenfalls am Anfang einer Präventionskette im Interesse der Neugeborenen.“ Seit 2010 haben sich laut Deutschem Hebammenverband rund 20 Prozent der Hebammen in Deutschland aus der Geburtshilfe zurückgezogen. Von den etwa 20.000 Hebammen in Deutschland bieten etwa 3.000 noch klassische Geburtshilfe an.

Als Basis für eine flächendeckende Versorgung der Frauen und Familien mit Hebammenhilfe in Bayern ist es neben den bisherigen Errungenschaften auf diesem Gebiet notwendig - auch vor dem Hintergrund der weiter steigenden Berufshaftpflichtprämien in der Geburtshilfe -, das Einkommen der Hebammen und insbesondere der freiberuflichen Hebammen in der gesetzlichen Krankenversicherung zielgerichtet zu verbessern.

Durch die zum 1. Mai 2012 erfolgten landesrechtlichen Reformen der Hebammengebührenordnung ist bereits sichergestellt, dass alle künftigen Verbesserungen in der gesetzlichen Krankenversicherung automatisch den bayerischen Hebammen auch im kleinen Bereich der privaten Abrechnung zu Gute kommen.

 

 

 


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