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CSU-Familienkommission zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Adoptionsrecht: „Urteil ist praxisnah und konsequent“

20.02.2013

Die Vorsitzende der CSU-Familienkommission Kerstin Schreyer-Stäblein, MdL beurteilt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum sukzessiven Adoptionsrecht für homosexuelle Paare als praxisnah.

„Wenn gleichgeschlechtliche Paare für einander Verantwortung übernehmen und dort bereits ein adoptiertes Kind lebt, dann müssen auch beide Partner entsprechende Erziehungsmöglichkeiten haben“, so Schreyer-Stäblein.
Das Urteil bezieht sich auf den Fall, dass einer der beiden Partner ein Kind adoptiert hat und der andere Partner zusätzlich Adoptivmutter oder -vater werden möchte. Im Sinne der Gleichbehandlung erhalten nun auch homosexuelle Partner Rechte, die sie für die Verant-wortungsübernahme in der Erziehung benötigen. Schreyer-Stäblein betont, dass es sich dabei um einen speziellen Fall handle, für den eine passende und praxisorientierte Lösung gefunden wurde.

Nichtsdestotrotz vertritt die Sozialpädagogin die Meinung: „Kinder brauchen grundsätzlich männliche und weibliche Vorbilder für ihre Identitätsbildung.“ Im traditionellen Familienbild seien das nun mal Vater und Mutter. Verheiratete Paare mit gemeinsamen Kindern stellen nach wie vor die häufigste Familienform in Deutschland dar. Drei Viertel der Kinder wachsen bei verheirateten Eltern auf. Wichtig ist Schreyer-Stäblein: „Zukunftsfähige Familienpolitik muss die Vielfalt der familialen Lebensformen im Blick behalten und zielgenaue sowie praxistaugliche Antworten geben, jedoch ohne dabei den Stellenwert der Familie zu beein-trächtigen.“

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