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Staatsministerin a.D. Kerstin Schreyer, MdL: Petition „Recht auf Vergessen“ unterschreiben

27.08.2026

Dank medizinischer Fortschritte überleben heute immer mehr Menschen eine Krebserkrankung und können ein gesundes, selbstbestimmtes Leben führen. Dennoch erleben viele Krebsüberlebende auch Jahre nach ihrer Genesung Benachteiligungen – etwa beim Abschluss von Versicherungen, der Aufnahme von Krediten oder in anderen Lebensbereichen, bspw. bei dem Wunsch nach Adoption eines Kindes oder bei Verbeamtungen.

Staatsministerin a.D. Kerstin Schreyer, MdL: „Gerade Kinder und Jugendliche, die eine Krebserkrankung überstanden haben, haben aktuell ein Leben lang Nachteile. Diese Stigmatisierung muss enden.“

Beim sogenannten „Recht auf Vergessen“ sind diverse europäische Nationen schon weiter als Deutschland. In Frankreich, Belgien und Spanien gilt bspw. eine allgemeine Frist von 5 Jahren nach Abschluss der Behandlung – dann dürfen Krebserkrankungen, bspw. bei Risikoprüfungen, nicht mehr berücksichtigt werden. Auch in Irland, Italien, Malta, die Niederlande, Portugal, Rumänien, Slowenien und Zyperngibt es verbindliche gesetzliche Regelungen, teilweise mit längeren Fristen.

„Deutschland muss hier nachziehen. Wer medizinisch als geheilt gilt, darf nicht mehr unter Benachteiligungen leiden, diese Ungerechtigkeit muss enden.“ So Kerstin Schreyer. Deshalb ruft die Abgeordnete auf, die Petition „Recht auf Vergessenwerden für Krebsüberlebende jetzt!“ zu unterschreiben. Aktuell haben knapp 60.000 Menschen die Petition an den Bundestag und die Bundesregierung unterschrieben.

Kerstin Schreyer: „Jede Unterschrift zählt. Die Petition steht für faire Chancen und Gleichbehandlung für Krebsüberlebende. Nach der Heilung muss das Leben wieder beginnen, ohne Einschränkungen – gerade für Kinder und Jugendliche.

Alle Infos zur Petition finden Sie hier: www.recht-auf-vergessen.de/  

 


Stimmkreisbüro Kerstin Schreyer

Parkstraße 19
82008 Unterhaching
Telefon : 089/66557816
Telefax : 089/66557818