Schreyer und Böltl: Förderung für Feuerwehrhäuser wurden bereits vor dem aktuellen Haushalt deutlich verbessert
Der Antrag der Fraktion der B‘90/Grüne im Bayerischen Landtag „Sanierung von Feuerwehrhäusern fördern“ enthält finanziell keine Verbesserungen für die Feuerwehren, weil bereits im Entwurf des Haushalts eine deutliche Steigerung vorgesehen ist, von 13 Mio. Euro auf insgesamt 24 Mio. Euro. Für Sanierungen können die Kommunen auf flexibel einsetzbare Mittel aus dem Kommunalen Finanzausgleich zurückgreifen.
Die im Antrag genannten Ausgabereste wurden bereits für die Feuerwehren genutzt, um umfangreiche Anhebungen der Feuerwehrförderung für die Gemeinden zu finanzieren: Verdopplung der Förderfestbeträge für den Feuerwehrhäuserbau und eine dreißigprozentige Erhöhung der Förderfestbeträge für Feuerwehrfahrzeuge.
Die CSU-Landtagsabgeordnete Kerstin Schreyer: „Der Antrag der Grünen ist ein klassischer Schaufensterantrag, um sich zu profilieren. Zusätzliche Fördermittel wurden bereits unter einem anderen Titel im Haushalt beschlossen. Der CSU-Fraktion liegen die bayerischen Feuerwehren am Herzen. Daher hat der Freistaat Bayern die Förderung für die gemeindlichen Feuerwehren bereits im vergangenen Jahr stark erhöht. Konkret haben wir die Festbeträge für den Feuerwehrhausbau verdoppelt und für Feuerwehrfahrzeuge um 30 % erhöht. Dazu kommen frei verfügbare Zuweisungen für Städte und Gemeinden aus dem Kommunalen Finanzausgleich in Milliardenhöhe. So konnten wir Kostensteigerungen auffangen und haben bestmögliche Rahmenbedingungen für die Feuerwehrleute geschaffen.“
Maximilian Böltl, MdL, ergänzt: „Insgesamt liegen die aktuell zugesagten staatlichen Förderungen im Feuerwehrbereich bei 175 Mio. Euro. Auch die umfangreichen Baumaßnahmen an den drei Feuerwehrschulen binden in den kommenden Jahren erhebliche Mittel. Im Haushaltsausschuss prüfen wir laufend weitere Verbesserungen für unsere Feuerwehren, unter anderem auch eine Förderung von Sanierungsmaßnahmen, und hoffen, auch in den kommenden Jahren umsetzen zu können. Darüber hinaus ist für die Ende 2024 auslaufenden Feuerwehr-Zuwendungsrichtlinien im Rahmen der Verlängerung ohnehin eine inhaltliche Überarbeitung beabsichtigt. Hierbei werden selbstverständlich die Anliegen der Feuerwehren im Landkreis durch aus aktiv mit eingebracht.“