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CSU-Landtagsfraktion bringt Antrag bezüglich der Sondersituation der Gemeinde Taufkirchen im Gesetz zur Anpassung der Bezüge für Beamte 2024/2025 ein

13.06.2024

Mit dem Gesetz zur Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile wurde eine ortsbezogene Besoldungskomponente eingeführt, um in Bayern unterschiedlichen Lebenshaltungskosten Rechnung zu tragen. Diese Ortskomponente richtet sich nach der Mietenstufe des Wohngeldgesetzes (WoGG), welcher die Gemeinde des Hauptwohnsitzes der Beamtin oder des Beamten zugeordnet ist.

Die Mietenstufen des Wohngeldgesetzes werden vom Statistischen Bundesamt für Gemeinden mit einer Einwohnerzahl von 10 000 und mehr gesondert, bei einer Einwohnerzahl von weniger als 10 000 nach Landkreisen zusammengefasst festgestellt. Grundsätzlich sind die Mietstufen das einzige verlässliche Differenzierungskriterium, um die regionalen Unterschiede hinsichtlich der tatsächlichen Lebenshaltungskosten zu bestimmen. Allerdings zeigt sich mittlerweile, dass es in ganz besonderen Ausnahmefällen zu unbilligen Härten führen kann.

Besonders betroffen ist die Gemeinde Taufkirchen im Landkreis München. Auf Grund der hohen Konzentration von Wohnungen im Gemeindegebiet Taufkirchen, die im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung errichtet wurden, wurde für die Gemeinde Taufkirchen die Ortsklasse II ermittelt, während der Landkreis München und die meisten Landkreisgemeinden zur Ortsklasse VII gehören. Eine Ungerechtigkeit, auf die Ullrich Sander, der Bürgermeister der Gemeinde Taufkirchen die Landtagsabgeordnete Kerstin Schreyer hingewiesen hat.

„Ich bin Ullrich Sander für den Hinweis und seinen Einsatz für die Beamtinnen und Beamten, die in Taufkirchen wohnen, sehr dankbar.“ So Kerstin Schreyer. Gemeinsam mit dem stellvertretenden Vorsitzenden des Ausschusses für Fragen des öffentlichen Diensts, Alfred Grob, MdL, hat sich die Stimmkreisabgeordnete deshalb intensiv mit der Thematik auseinandergesetzt und eine Lösung erarbeitet.

So entstand ein Änderungsantrag von CSU und FW zum Gesetz der Anpassung der Bezüge 2024/2025, der kürzlich im federführenden Ausschuss für Fragen des öffentlichen Diensts einstimmig angenommen wurde.

Kerstin Schreyer, MdL: „Ich bin Alfred Grob und dem ganzen CSU-Arbeitskreis für Fragen des öffentlichen Diensts für die Unterstützung und gute Zusammenarbeit sehr dankbar. Die jetzige Lösung, dass bei Gemeinden, die um mehr als zwei Stufen geringer eingestuft sind als der Landkreis, in dem sie liegen, zukünftig die Mietstufe des Landkreises zur Alimentation der Beamtinnen und Beamten herangezogen wird, ist fair und bildet die tatsächlichen Lebenshaltungskosten ab. Vor allem freut es mich aber für die Beamtinnen und Beamten, die in Taufkirchen leben und nun, endlich im Verhältnis zu den Lebenshaltungskosten, entsprechende Bezüge erhalten.“

 

Stimmkreisbüro Kerstin Schreyer

Parkstraße 19
82008 Unterhaching
Telefon : 089/66557816
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