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CSU-Landtagsfraktion bringt Antrag bezüglich der Sondersituation der Gemeinde Taufkirchen im Gesetz zur Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile ein

25.07.2023

Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile ist der bisherige Familienzuschlag für bayerische Beamtinnen und Beamte um eine Ortskomponente, die an die Mietstufen des Wohngeldgesetzes knüpft, erweitert worden und orientiert sich damit stärker an den tatsächlichen Lebensverhältnissen der Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richtern. Die Zuordnung der Gemeinden zu den Mietstufen des Wohngeldgesetzes ist bundesrechtlich festgelegt. Die Änderung wurde auf Grund von Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts notwendig.

Im Landkreis München gibt es durch die Neuregelung eine unschöne Sondersituation: Die Gemeinde Taufkirchen ist als einzige Gemeinde der Mietstufe 2 zugeordnet, während die Nachbargemeinden und der Landkreis München alle der Mietstufe 7 zugeordnet sind. „Die absolut nicht nachvollziehbare Einordnung der Gemeinde Taufkirchen ist ungerecht, dort sind die Lebenshaltungskosten genauso hoch wie in Unter- oder Oberhaching.“ So die Stimmkreisabgeordnete Kerstin Schreyer. „In der aktuellen Situation werden die Beamtinnen und Beamten in Taufkirchen massiv benachteiligt.“

Zur Lösung dieses Problems hat die CSU-Landtagsfraktion kürzlich einen Antrag eingebracht der nun vom Ausschuss für Fragen des öffentlichen Diensts einstimmig angenommen wurde. Staatsministerin a.D. Kerstin Schreyer: „Ich bin meinem Landtagskollegen und Ausschussvorsitzenden Wolfgang Fackler, dem Berichterstatter Alfred Grob, MdL, sowie den weiteren Fachpolitikern sehr dankbar, dass Sie für mich ein offenes Ohr hatten und sich der Situation angenommen haben.“ Im Antrag wird die Staatsregierung aufgefordert sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass die Gemeinde Taufkirchen einer höheren Mietstufe zugeordnet wird.

Parallel zu diesem Antrag wird das StMFH an den Bund herantreten und belastbare Daten zur Einstufung der Mietstufen anfordern. Landtagsabgeordnete Kerstin Schreyer: „Sollte sich der Bund nicht bewegen, müssen wir als Freistaat eine Sonderlösung für die Problematik finden. Das geht aber nur mit belastbaren Daten, denn unsere Lösung muss natürlich, aus Gründen der Gleichbehandlung, verfassungskonform sein. Ich bin guter Dinge, dass einer der nun eingeschlagenen Wege zum Erfolg führt und die Beamtinnen und Beamten in Taufkirchen die gleiche Vergütung erhalten, als ihre Kolleginnen und Kollegen in Anrainerkommunen.“

Stimmkreisbüro Kerstin Schreyer

Parkstraße 19
82008 Unterhaching
Telefon : 089/66557816
Telefax : 089/66557818