„Die heutige Verurteilung des sogenannten Autobahnschützen zeigt, wie sehr die automatische Kennzeichenerfassung unseren Polizisten helfen kann, Straftäter zu fassen.“ Mit diesen Worten begrüßte Dr. Florian Herrmann, der Vorsitzende des Ausschusses für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport im Bayerischen Landtag, die heutige Entscheidung des Landgerichts Würzburg, das ebenso wie das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig das automatische Erfassen von Kfz-Kennzeichen zur Aufklärung von Straftaten für zulässig erklärt hat.
Herrmann nannte als weiteres Beispiel für die Notwendigkeit der Kennzeichenerfassung die zunehmende Zahl krimineller Schleuser. „Hier dient die Aufzeichnung auch dem Opferschutz, wenn wir die schmutzigen Geschäfte der Menschenhändler unterbinden, bevor sie ihr Werk vollenden.“ Viele Autodiebe konnten auf diese Weise schnell ertappt werden. Herrmann: „Wir können mit dieser Technik wesentlich besser verhindern, dass gestohlene Autos ins Ausland verschoben werden.“ Auch die Kraftfahrzeuge von Drogenkurieren könnten festgestellt und die gefährlichen Drogen aus dem Verkehr gezogen werden. „Das gilt insbesondere in unserem Kampf gegen die Modedroge Crystal.“
Die automatisierte Kennzeichenerkennung bleibt für Herrmann ein wichtiges polizeiliches Einsatzmittel, weil sie hilft, polizeiliche Maßnahmen wie Fahrzeug- und Personenkontrollen gezielt und punktgenau zu ergreifen. „Die Polizei kann sich dabei auf ihre eigentlichen polizeilichen Maßnahmen konzentrieren. Kennzeichen von Autofahrern, die nicht im Fahndungssystem der Polizei enthalten sind, werden sofort und unwiderruflich gelöscht. Daran soll sich auch nichts ändern. Aber es würde niemand verstehen, wenn wir die Polizei absichtlich blind machen würden.“